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GEG-Gebäude-Energie-gesetzGEG 2020 EnergieEinsparGesetz

Schon fast leise schleichend hat sich eine neue Gesetzmäßigkeit aufgetan, die bis dato kaum jemand bemerkt hat: GEG 20 oder auch GEG 2020.

Was ist das?

Nun, GEG bedeutet zunächst einmal: GebäudeEnergieGesetz. Deutschland setzt hiermit die Neuregelung der EU-Gebäuderichtlinie um. Das GEG führt hierzulande das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Ziel ist es u.a., dass hier bestehende Diskrepanzen beseitigt werden sollten.

Kaum bekannt, aber es gab auch schon Vorgängerversionen, die aber nicht umgesetzt worden sind. Der Grund liegt im Koalitionsvertrag der momentanen deutschen Regierung. Dort heißt es nämlich:

„Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort“

Was nichts anderes heißen soll, als daß die bis dato bestehende EnEv 2016 durch seinen Nachfolger GEG 2020 keine Verschärfung erfährt – vorläufig.

Bis zum 31.102020 bleibt zunächst mal alles so, wie es ist. Denn das GEG 2020 tritt erst zum 1.11.2020 in Kraft. Wer dies umgehen möchte, sollte dafür Sorge tragen, daß sein Bauantrag bis zum 31.10.2020 (Eingangsstempel) vorliegt. Wer ihn später einreicht, sollte sich aber nicht grämen. Vorerst erfährt man dadurch keine Nachteile.

26.9.2020  ©Busso Peus